Fachpraktiker/in für Metallbauer

Ausbildung nach §66 BBiG/§42r HwO

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

Ansprechpartner: Herr Krügel: kruegel.u@gesa-ag.de

Voraussetzungen

-Räumliches Seh- und Vorstellvermögen
-Körperliche Eignung für Metallberufe
-Arbeiten im Team
-Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Tätigkeiten im Beruf:

Fachpraktiker für Metallbau stellen Bauteile für Überdachungen, Fassadenelemente und Tore her und bauen sie ein. Die Teile bestehen aus Stahl oder anderen Metallen. Fachpraktiker für Metallbau stellen auch Fensterrahmen oder Treppen her. Häufig fertigen sie Einzelstücke genau nach Kundenwunsch. Fachpraktiker für Metallbau zeichnen auf Metallplatten, Metallrohren oder Profilen Zuschnitte ein. Sie schneiden diese aus und bearbeiten sie von Hand oder maschinell. Dabei richten sie sich nach technischen Zeichnungen. Dann schweißen, nieten oder schrauben Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen für Metallbau die einzelnen Bauteile zusammen. Auch bei der Montage vor Ort arbeiten Fachpraktiker für Metallbau mit. Sie bauen zum Beispiel Schlösser und Antriebe für Toranlagen ein.

Ausbildungsinhalte:

*Fertigung von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen oder mit Maschinen
*Herstellen von einfachen Baugruppen
*Warten technischer Systeme
*Herstellen von Konstruktionen aus Profilen
*Herstellen von Umformteilen
*Demontieren und Montieren von Baugruppen in der Werkstatt

Beschäftigungsbetriebe:

-Betriebe des Metallbauerhandwerks, wo zum Beispiel Treppengeländer, Balkongitter, Tore, Überdachungen, Metallfenster gefertigt werden

Ansprechpartner: Herr Krügel: kruegel.u@gesa-ag.de

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