Hausordnung für Schüler der Adolph-Kolping-Schule

Allgemeines
Beim Stundenzeichen befindet sich jeder Schüler an seinem Platz und folgt den Anweisungen der Lehrkräfte. Die Arbeitsmittel liegen bereit, Mobiltelefone, elektronische Spiele u. ä. sind ausgeschaltet und befinden sich in der Schultasche o.ä.

Jeder achtet auf entsprechende Disziplin, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Der Klassenleiter bestimmt Schüler für Ordnungsdienste und kontrolliert diese.
Niemand darf zum Schulbesuch unter Einwirkung von Alkohol und Drogen stehen. Besitz und Handel mit illegalen Drogen bzw. Alkohol sind verboten.
Im Schulgebäude und -gelände, auf Exkursionen sind Waffen und waffenähnliche Gegenstände grundsätzlich verboten.
Politische Werbung ist verboten.
Der Hausfrieden und damit ein tolerantes, ebenso angstfreies Miteinander ist Grundprinzip unserer Schule. Handlungen, Kleidung, Zeichen, Musik u. a., durch deren Bedeutung sich Schüler, Mitarbeiter und Gäste bedroht fühlen, werden geahndet.
Fahrzeuge (außer Fahrräder) sind außerhalb des Schulgeländes abzustellen.
Für Fahrräder sind Fahrradständer auf dem Schulhof vorhanden (Haftung wird nicht übernommen).
Umgang mit offenem Feuer ist verboten.
Das Rauchen ist ab April 2010 im vorgesehenen, abgegrenzten und gekennzeichneten Abschnitt auf dem Schulhof für über 18jährige Schüler gestattet. In allen anderen Bereichen und Gebäuden der Schule ist das Rauchen grundsätzlich verboten. Für alle Schüler der Adolph-Kolping-Schule Dresden wird mit Beginn ihres Schulbesuches darüber eine gesonderte Belehrung mit Unterschriftsleistung (laut Jugendschutzgesetz §10) festgelegt.
Alle Abfälle sind unbedingt getrennt in die vorgesehenen Behälter umweltgerecht zu entsorgen.
Die Garderobe ist an die Garderobenständer zu hängen. Sie ist bei Zimmerwechsel mitzunehmen. Für Wertsachen sind die Schüler selbst verantwortlich.
Zum Unterrichtsanfang wird das Gebäude pünktlich ab Beginn der vorherigen Pause durch die Schuleingänge Hof betreten. Während der Unterrichtszeiten sind die Eingangstüren verschlossen. Die Benutzung der Fahrstühle ist Körperbehinderten vorbehalten.
Findet ein Raumwechsel statt, ist der benutzte raum sauber zu verlassen. Nach dem Abschluss des Unterrichtes sind im letzten Unterrichtsraum die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Tafel zu säubern.
Nach dem Unterricht und anderen Veranstaltungen sind das Schulgebäude und -gelände unverzüglich zu verlassen. Das Verlassen des Schulgebäudes, der Turnhalle und des Außengeländes ist während der Schulzeit nur in den Pausen auf eigene Gefahr gestattet.
Das Betreten der Räume des technischen Bereiches ist nicht gestattet.
Wer mutwillig im Schulhaus und -gelände Sachschaden verursacht, wird zu Schadenersatzleistungen herangezogen.
Wer verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen, informiert umgehend über das Sekretariat seinen Klassenleiter.
Bei Unfällen und Krankheitsanzeichen muss unverzüglich über den zuständigen Lehrer die Schulleitung für weitere Maßnahmen informiert werden.
Zuwiderhandlungen werden laut Sächsischem Schulgesetz geahndet
.
Dresden, 01.08.2020
gez. B. Pilch
Schulleiterin

Auch diese Seite verwendet Cookies. Hinweise zum Datenschutz gibt es hier: Datenschutz