Informationen zur Ausbildung

•3-jährige Ausbildung im TEILZEITMODELL 2-2-1
  1. / 2. Ausbildungsjahr 3 Tage Praxis und 2 Tage Schule, 3. Ausbildungsjahr 4 Tage Praxis und 1 Tag Schule

•Ansprechpartnerin: Fachbereichsleiterin Frau Kapell kapell.b@gesa-ag.de

•Schulischer Teil: allgemeinbildender sowie berufsbezogener Unterricht unter Einbeziehung moderner digitaler Ausstattung u. a. mit iPads

•Zugangsvoraussetzungen: Realabschluss wünschenswert, Nachweis der Berufstauglichkeit

•Ausbildungsinhalte: Empfangen und Begleiten von Patienten, Praxisabläufe und Praxishygiene organisieren, Warenverwaltung, endodontische Behandlungen und Kariestherapie begleiten, Röntgenmaßnahmen vorbereiten

Organisatorischer Ablauf für die Anmeldung eines/r Auszubildenden für die ZFA-Ausbildung


1.) Unter nachstehendem LINK füllen Sie ONLINE bei der Landeszahnärztekammer Dresden den Ausbildungsvertrag aus.
(Dieser enthält eine Checkliste, einen Download zur Anmeldung zur Berufsschule, den Antrag auf Eintragung ins Ausbildungsregister und den Ausbildungsrahmenplan.)

https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/bildung/ausbildung-zahnmedizinische-fachangestellte/fuer-ausbildende-zahnaerzte/

2.) Das ausgefüllte Formblatt „Anmeldung zur Berufsschule“ mit der Reg. Nr. des Ausbildungsvertrages sowie die Seite 2 für die Bestätigung senden Sie per E-Mail an info@aksdresden.de. Dieses FORMBLATT sichert Ihrer Praxis den Schulplatz bzw. bei Überbelegung einen Nachrückplatz.

3.) Durch unser SEKRETARIAT erhalten Sie umgehend die Bestätigung mit der Auswahl der

  a.) Klassen + Schultage sowie
  b.) die hauseigenen Formulare für einen gelingenden Schulstart.

4.) Mit dem Berufsschulunterricht starten wir in der ersten Woche nach den Sommerferien.

Für Fragen zum organisatorischen Ablauf wenden Sie sich an unsere Frau Müller, Telefon 0351-4789511.

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